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Le Petit Médoc - Ausschreibung

Termin Le Petit Médoc: 24. Juni 2023

Wir öffnen das Anmeldeportal am 23. April 2023 - 20 Uhr . 

 

Verkleidungsmotto 2023: "Freiheit läuft" 

 

Strecke Winzerlauf von C. Gerhardt GmbH 3,65 bis 11 km (1 - 3 Runden)

(3,65 km Runde, 70HM)

Wir starten dieses Jahr wieder vom Gut Sülz. Rundenzahl ist frei wählbar
Unsere Laufrunde beginnt zunächst sanft ansteigend durch das malerische Mühlental,
bergauf über Waldwege durch die Oberdollendorfer Hardt
mit fantastischer Aussicht über das Rheintal und den historischen
Ortskern, bergab durch die sonnigen Weinhänge der Lagen
Sülzenberg und Sonnenhügel zum Ziel, ca. 70 Höhenmeter je Runde.

Start und Ziel am Weinhaus Gut Sülz, Bachstrasse 157.

 

 

Lauf 1:

Schülerinnen und Schülerlauf der Kreissparkasse Köln

12:45 Uhr Start Jungen.

12:55 Uhr Start Mädchen.

1000m Runde Wendepunktstrecke Mühlental.

(Jahrgang 2016-2008) 

Spende statt Startged:
Bambinis und Schüler dürfen in frei wählbarer Höhe für einen sozialen Zweck spenden. 

Wir freuen uns über eine Spende für die Ausbildungskosten eines Epilepsie Warnhundes für Simon, der seit Kindheitstagen Mitglied in unserem Verein ist. Simon hatdamit die Möglichkeit, freier und unabhängiger zu Leben.

Start und Ziel: Weinhaus Gut Sülz, Bachstraße 157

 

Lauf 2:

13:10 Uhr    400m   Bambini (2016 und jünger) 
Spende statt Startged:
Bambinis und Schüler dürfen in frei wählbarer Höhe für einen sozialen Zweck spenden. 

Wir freuen uns über eine Spende für die Ausbildungskosten eines Epilepsie Warnhundes für Simon, der seit Kindheitstagen Mitglied in unserem Verein ist. Simon hatdamit die Möglichkeit, freier und unabhängiger zu Leben.

Start und Ziel: Weinhaus Gut Sülz, Bachstraße 157 (Wendepunktstrecke Mühlental)

 

Lauf 3:

13:30 Uhr  3,65 km bis 11km Winzerlauf  von C. Gerhardt GmbH 1-3 Runden  Startgeld: 25 Euro

Teilnehmerlimit: 800 Starter

Start und Ziel: Gut Sülz Weingarten, Bachstraße 157

 

Start und Ziel

Gut Sülz Weingarten, Bachstraße 157,

53639 Königswinter-Oberdollendorf
Achtung, keine Parkplätze im Start und Zielbereich!

Startunterlagen

Gibt es am Veranstaltungstag am Weingut Blöser (Bachstrasse 112), ab 12 Uhr. Im Vorfeld besteht ebenfalls die Möglichkeit, bei 7G Runergy in Bad Honnef die Startunterlagen abzuholen (ab dem 12. Juni bis einschl. 20. Juni 2023).

 

Anmeldung

 

Die Online Anmeldung startet am 23. April ab 20 Uhr. Anmeldelink werdet Ihr hier finden. Anmeldung


Rahmenprogramm Kinder
Kinderprogramm von Bonnatours, Kinderschminken....
Bringt Eure Pänz mit, es lohnt sich....

Haftung
Der Veranstalter SSG Königswinter haftet nicht für Personenschäden,
Unfälle, Diebstahl, Sachschäden oder sonstige Schadensfälle.

 
Infos

Jeder kostümierte Teilnehmer erhält eine Flasche Wein. Beide Andenken erhaltet Ihr nach dem Lauf ab 16:30 bei Weingut Blöser, Bachstrasse 157 (hier ist auch die Startnummernausgabe).

Anstelle der Weingläser erhalten in diesem Jahr alle Teilnehmer dank der Unterstützung durch unseren neuen Hauptsponsor, die Firma C. Gerhardt GmbH, Tonbecher für den Wein an der Strecke. Weingläser werden in begrenztem Umfang nur noch für Liebhaber und Sammler verkauft.
Euer Organisationsteam Team des SSG Königswinter
Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 


ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN


 

Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle Personen (nachfolgend Läufer* genannt), die an der Laufveranstaltung Petit Medoc (PM) des SSG Königswinter (nachfolgend SSG genannt) teilnehmen, soweit zwischen den Parteien im Einzelfall nicht ausnahmsweise etwas anders ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

AUSSCHREIBUNG/TEILNAHMEVERGÜTUNG

  • Für den Ablauf des PM gilt die Ausschreibung in der zum Anmeldezeitpunkt geltenden Fassung.
  • Ab dem Zeitpunkt der Meldung besteht, auch beim Entfallen des PM, kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmevergütung, soweit der Grund für die Rückforderung durch den SSG nicht vorsätzlich verursacht worden ist.

GESUNDHEITS-/TRAININGSZUSTAND

  • Der Läufer garantiert, dass er über einen für die Teilnahme am PM notwendigen Gesundheitszustand verfügt und für den PM so trainiert hat, dass es unter üblichen Bedingungen nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung für ihn kommen kann.
  • Das Sanitätspersonal ist berechtigt, den Läufer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.
  • Es gelten die tagesaktuellen Corona Bestimmungen.

ALLGEMEINE PFLICHTEN DES LÄUFERS

  • Der Läufer verpflichtet sich, den Weisungen des für den ordnungsgemäßen Ablauf des PM zuständigen Personals Folge zu leisten bzw. dieses bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
  • Der Läufer hat dem SSG alle zur Teilnahme am PM erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, unentgeltlich und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Berücksichtigung im Rahmen des PM möglich ist.
  • Der Läufer sichert zu, dass alle dem SSG ge-gegenüber gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

RECHT AM EIGENEN BILD UND URHEBERRECHT

  • Der Läufer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass von ihm während des PM gemachte Bilder zur Bewerbung der Veranstaltung auf Print- und Onlineprodukten der SSG kostenlos verwendet werden dürfen.
  • Der Läufer verpflichtet sich, von Dritten während des PM gemachte Bilder ausschließlich zu privaten Zwecken zu verwenden, soweit dem Rechte Dritter entgegen stehen könnten.

DATENSCHUTZ

  • Die SSG ist befugt, ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am PM anvertraute personenbezogene und sonstige Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Falle der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der SSG diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten.
  • Der Läufer verpflichtet sich, die über die Homepage des PM und des SSG einsehbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
  • Es getlten die tagesaktuellen Coronabestimmungen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • Der SSG haftet für eigenes sowie das Ver-schulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Läufer wegen einer vom SSG zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Mündliche Nebenabreden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
  • Sind einzelne Bestimmungen des Teilnahme-vertrages unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
  • Der Vertrag und alle sich hieraus ergebenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  • Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des PM.

Stand: Mai 2018