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Le Petit Medoc - Anmeldung

Termin Le Petit Médoc: 29. Juni 2024

Wir öffnen das Anmeldeportal am 14. April um 20 Uhr (Bonn Marathon Tag).

Der Hauptlauf ist ausgebucht.

Anmeldung für die Schülerläufe:

https://my.raceresult.com/278872/registration

 

Sportlicher Gruß,
Euer Orga-Team vom SSG Königswinter.



ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle Personen (nachfolgend Läufer* genannt), die an der Laufveranstaltung Petit Medoc (PM) des SSG Königswinter (nachfolgend SSG genannt) teilnehmen, soweit zwischen den Parteien im Einzelfall nicht ausnahmsweise etwas anders ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

AUSSCHREIBUNG/TEILNAHMEVERGÜTUNG

  • Für den Ablauf des PM gilt die Ausschreibung in der zum Anmeldezeitpunkt geltenden Fassung.
  • Ab dem Zeitpunkt der Meldung besteht, auch beim Entfallen des PM, kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmevergütung, soweit der Grund für die Rückforderung durch den SSG nicht vorsätzlich verursacht worden ist.

GESUNDHEITS-/TRAININGSZUSTAND

  • Der Läufer garantiert, dass er über einen für die Teilnahme am PM notwendigen Gesundheitszustand verfügt und für den PM so trainiert hat, dass es unter üblichen Bedingungen nicht zu einer gesundheitlichen Schädigung für ihn kommen kann.
  • Das Sanitätspersonal ist berechtigt, den Läufer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.

ALLGEMEINE PFLICHTEN DES LÄUFERS

  • Der Läufer verpflichtet sich, den Weisungen des für den ordnungsgemäßen Ablauf des PM zuständigen Personals Folge zu leisten bzw. dieses bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen und ihm stets die erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
  • Der Läufer hat dem SSG alle zur Teilnahme am PM erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, unentgeltlich und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine ordnungsgemäße Berücksichtigung im Rahmen des PM möglich ist.
  • Der Läufer sichert zu, dass alle dem SSG ge-gegenüber gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

RECHT AM EIGENEN BILD UND URHEBERRECHT

  • Der Läufer erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass von ihm während des PM gemachte Bilder zur Bewerbung der Veranstaltung auf Print- und Onlineprodukten der SSG kostenlos verwendet werden dürfen.
  • Der Läufer verpflichtet sich, von Dritten während des PM gemachte Bilder ausschließlich zu privaten Zwecken zu verwenden, soweit dem Rechte Dritter entgegen stehen könnten.

DATENSCHUTZ

  • Die SSG ist befugt, ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am PM anvertraute personenbezogene und sonstige Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Falle der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der SSG diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten.
  • Der Läufer verpflichtet sich, die über die Homepage des PM und des SSG einsehbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  • Der SSG haftet für eigenes sowie das Ver-schulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Läufer wegen einer vom SSG zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Mündliche Nebenabreden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
  • Sind einzelne Bestimmungen des Teilnahme-vertrages unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
  • Der Vertrag und alle sich hieraus ergebenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  • Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des PM.

Stand: Mai 2018